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Personalmangel im Sozial- und Gesundheitswesen ist bekannt!

Überall – und besonders für Menschen mit Schwerstmehrbehinderungen – hat der Mangel an Fachkräften verheerende Auswirkungen. Der Beruf Heilerziehungspfleger:in muss in allen Kategorien von Unterstützungsprogrammen des Bundes und der Länder aufgenommen werden. 

Ziel ist es, Ausbildung und Weiterbildung von inländischen Arbeitskräften zu steuern und zu fördern sowie die Anwerbung von internationalen Fachkräften in der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. 

Warum?

  • reine Basisversorgung ist keine Personenzentrierung 
  • Teilhabewünsche und -ziele der Klienten können nicht erfüllt werden
  • drohender Qualitätsverlust in der Assistenz von Menschen mit Behinderung
  • Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des BTHG können nicht erfüllt werden, wenn es nicht ausreichend Assistenz gibt
  • drohende Überlastung des vorhandenen Personals 
  • der Beruf muss in Bekanntheit und Attraktivität aufgewertet werden 


Was ist zu tun?
Den Beruf Heilerziehungspfleger:in als Mangelberuf anerkennen.

Warum?

  • anerkannte Mangelberufe werden in besonderer Weise gefördert
  • Ausbildung von Menschen aus dem nicht-europäischen Ausland wird möglich
  • die sogenannte "Blaue Karte" ermöglicht ein Daueraufenthaltsrecht in der EU für gut ausgebildete Fachkräfte